02-1117-1610

Report a phone call from 02-1117-1610 and help to identify who and why is calling from this number.
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    Anköööö
    Wollen sie kündigen oder noch 3 Monate verlängern! --- Mal wieder die alte Geschicht nur neue Nummer. blablablub^^ Die komische Frau am Telefon will nur eben mal meine Daten abgleichen, hab ihr gesagt, das ich kein Konto habe, da mein Betreuer mein Geld verwaltet und mich tot gelacht.
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    Bademeister125@live.de
    Jedes Wort ist zu viel!

    Ganz einfach

    Für die Leute mit ner Fritz.box empfehle ich die Call-Center-Agenten zu einem AB umzuleiten der ausschließlich für Call-Center-Agenten besprochen wurde.
    Das erspart das Sperren der vielen Nummern und wenn jemand wirklich was wichtiges will kann man denn AB auf seine E-Mail umleiten und ggf. zurückrufen.

    Hier meine Telefonnummer zum testen meines Callcenter-abwehr-Systems:

    03577151024

    Ich bin für alles, auch für Verbesserungsvorschläge offen.

    Sollte der erste Spruch nicht heftig genug sein kann man auch mehrere ABs einrichten sowie mit der BNA drohen oder gleich an die Polizei weiterleiten.
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    Flitzepee
    bademeister und ankööööööö, Schafe vor dem Herrn, so gehts:
    Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009.
    Es ist tröstlich für viele Leute, die belästigt werden, dass hier ein Forum ist, bei dem man sich nicht einloggen muss, sondern bis auf die IP-Adresse ist es hier anonym. So weit so gut. Da die meisten aber nur Geschichten erzählen und untätig bleiben (s. unten, was zu tun ist), hat es damit sein bewen-den. Aufgrund der Vielzahl der ungezügelten Anrufe (z.B. predictive dialer, cold calls und Ping-Anrufe) muss aber was getan werden. Da das unerlaubte Anrufen  eine O r d n u n g s w i d r i g k e i t ist, (Zitat aus dem Gesetz: ab sofort können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden) geschieht in Deutschland Folgendes über die Bundesnetzagentur: das Formblatt, mit dem man die Rufnummer melden kann, wird am PC ausgefüllt und nach dem Ausdrucken unterschrieben abgeschickt. Leider dauert die Antwort sehr lange und nicht immer ist eine ladungsfähige Anschrift angegeben, denn die braucht man unbedingt. Dazu bitte „Anzeige bei der Polizei“ einsehen. Im Übrigen kann man auch anrufen: 0291 9955-206. Es ist sehr oft besetzt. In der Zwischenzeit gibt es schon wieder neue Rufnummern, die anrufen. Da ist es fast schon ein Wunder, wenn dann noch jemand Lust hat, dem Callcenter eine  U n t e r l a s s u n g s e r k l ä r u n g e n  abzufordern. Auch muss man erstmal ein ordentliches Anschreiben zuwege bringen; darin sollte als Begründung immer das „unerlaubte Anru-fen“ drin stehen. Zitat aus dem Gesetz: Im Gesetz wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zuläs-sig ist, wenn der Angerufene vorher schriftlich ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Da muss sich jeder Einzelne natürlich sicher sein, dass er nicht im Kleingedruckten seines Ver-trages mit der Telefongesellschaft oder in einem anderweitigen Vertrag erlaubt hat, Werbeanrufe und Werbung entgegen zu nehmen. Weiter: In verschieden Foren kann man auch gute Anschreiben kopieren z.B. bei antispam.de. Am Schluss sollte eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt sein, die der CC-Betreiber ausfüllen kann. Kommt keine Antwort, sollte man überlegen, ob es sich lohnt, eine Unterlassungs k l a g e über einen Anwalt einzureichen. Falls das Flügelschlagen bereits zur Einstellung der Anruferei geführt hat, ist ein weiteres Vorgehen gegen diesen CC-Betreiber nicht mehr notwendig. Bin ich aber rechtsschutzversichert und meine Versicherung übernimmt die Kosten, sollte man klagen. Alle Urteile sind Einzelurteile, deshalb wäre es gut, wenn es Grundsatzurteile geben würde, das o.a. Gesetz ist nämlich eine ziemlich neue Variante des Verbraucherschutzes. Durch Zufall hatte ich vor mehreren Monaten eine Anzeige bei der Polizei gestellt, nicht wissend, dass es erstmal keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. Die antwortende Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, weil ja keine Straftat vorlag. Da hatte ich aber den Namen des CC-Betreibers, gegen den ich nun vorgehen konnte. Das Ergebnis ist noch offen. Das Vorgehen über den Verbraucherschutz empfehle ich nicht. Mein Wunsch wäre eine Sperrmöglichkeit wie bei der Fritzbox oder ähnlichen Einrichtungen. Ein Telefon von Panasonic soll das bereits können. Eine Bemerkung zu Begriffen in diesem Forum: jeder kann sich irren oder im Irrtum befinden: ein Mitschnitt des Ge-sprächs muss angekündigt sein und ist ohne Ankündigung unzulässig. Ein immer wieder herumgeisterndes „ja“ in diesen Gesprächen erfüllt keinen Vertragsabschluss, der muss immer schriftlich erfolgen und kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wird schon Geld abgebucht, weil die Kontodaten im Dusel preisgegeben worden sind, sollte man eine Rücklast vornehmen lassen; die Bank kann über den abbuchenden Kunden Auskunft erteilen. Zum Schluss: Ich würde mir mehr Ergebnisse auf diesen
    Seiten wünschen.
    http://www.bundesnetzagentur.de/
    http://www.bmj.de/

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