02-1187-5536

Report a phone call from 02-1187-5536 and help to identify who and why is calling from this number.
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    astonysh
    noch ein unbekannter mensch der angerufen hat. Ich kenne die nummer nicht, so habe ich nicht geantwortet. Gewinnspielwahnsinn wie immer?
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    truckerle
    Es ist der Gewinnspielwahnsinn. Es geht um eine Lottoabmeldung. Ich habe aber gar nicht Lotto gespielt. Also Achtung. Noch ein Tipp. Nummer aufschreiben, Datum und Uhrzeit, dann Beschwerde an die Bundesnetzagetur schreiben. Ist zwar mit etwas Arbeit verbunden, aber um der lieben Ruhe willen muss das sein. Wenn das alles nichts hilft, eine Nummer beantragen und nur seinen engsten Freunden und Bekannten geben und keine Telefonbucheintragung machen lassen. Und zu guter letzt: Die Firma auf Schadenersatz verklagen.
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    Flitzepee
    truckerle-"wenn alles nichts hilft" ist falsch. Geheimnummern gibt es nicht, der Provider hat sie, der Rechnungsteller hat sie, der arzt hat sie, die Freunde und Bekannten haben sie, der predictive dialer hat sie nach kurzem Suchen!

    Ans liebe Publikum und an die Telefonagenten insbesondere, leider ist die Verfolgung der Callcenter im Ausland schwierig oder fast unmöglich (ich schreibe in Deutschland). Durch die maschinelle Anru-ferei (predictive dialer)werden auch seriöse Firmen in Misskredit gebracht. Vor allem die Cold Calls und PING-Anrufe sind eine Qual. Und leider können nicht alle die Sperrung durchführen. Fritz!box hat nicht jeder. Manchmal kostet die Sperrung durch den Provider auch was z.B. bei der DT AG 2,50 €/Mo, wenn ich mich recht erinnere. Im Inland handele ich aber konsequent:

    1. Schriftliche Meldung mit Formblatt an Bundesnetzagentur
    2. Anzeige bei der Polizei
    Bei der Antwort der Staatsanwaltschaft geduldig sein. Sie stellt in der Regel (in Deutschland) ein, weil keine Straftat vorliegt. Dann hat man aber den Namen des CC-Betreiber; unbedingt prüfen, ob der CC-Betreiber sein Anrufen inzwischen sein läßt. Dann braucht man nichts mehr zu machen und hat sein Ziel erreicht, weil die Ermittlungen der Polizei den CC-Betreiber zur Aufgabe Deiner Rufnimmer gebracht hat, was er auch vorher auf Aufforderung von Dir hätte auch tun müssen. Nun Kosten-Nutzen abwägen und gegen CC-Betreiber auf dem zivilrechtlichen Wege vorgehen

    Deutschland
    Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
    Vom 29. Juli 2009
    Ab sofort können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

    Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher schriftlich ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

    Ab sofort dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro
    Was ist zu tun? Wer ruft an? Mit wem spreche ich? Für welches Unternehmen rufen Sie an? Was ist der Grund Ihres Anrufes? Weiterhin wird benötigt: Datum und Uhrzeit des Anrufes; ggf. die über-mittelte Rufnummer; Habe mich im Vorfeld schriftlich einverstanden erklärt von dieser Firma ange-rufen zu werden?
    Bei Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale Einverständnis abgeben, dass die Verbraucher-zentrale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf ab-mahnt; Name, Adresse und Telefonnummer der Verbraucherin/des Verbrauchers (für Kontaktauf-nahme seitens der Verbraucherzentrale/der Wettbewerbszentrale). Es ist auf jeden Fall genau vor-zugehen, damit der Erfolg im Jahre 2009 einstellt. Nicht aufgeben!

    TKG § 64
    3) Die Bundesnetzagentur hat unverzüglich auf schriftliche Anfrage mitzuteilen, in wessen Netz Ruf-nummern für Massenverkehrsdienste, Auskunftsdienste oder Geteilte-Kosten-Dienste geschaltet sind. Das rechnungstellende Unternehmen hat unverzüglich auf schriftliche Anfrage mitzuteilen, in wessen Netz Kurzwahldienste geschaltet sind. Jeder, der ein berechtigtes Interesse daran hat, kann von demjenigen, in dessen Netz eine Rufnummer für Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste oder für Kurzwahldienste geschaltet ist, unentgeltlich Auskunft über den Namen und die ladungsfähi-ge Anschrift desjenigen verlangen, der über eine dieser Rufnummern Dienstleistungen anbietet. Die Auskunft nach Satz 3 soll innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der schriftlichen Anfrage er-teilt werden. Die Auskunftsverpflichteten haben die Angaben erforderlichenfalls bei ihren Kunden zu erheben und aktuell zu halten. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann von demjenigen, dem eine Rufnummer für Neuartige Dienste von der Bundesnetzagentur zugeteilt worden ist, unentgeltlich Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der über eine dieser Rufnummern Dienstleistungen anbietet.
    http://www.vzbv.de/go/home/index.html
    http://www.bundesnetzagentur.de/
    http://www.bmj.de/

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