09003080810

Report a phone call from 09003080810 and help to identify who and why is calling from this number.
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    Ingo
    Wir auch eben...
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    Susan3010
    Hatte heute 19.55 einen Anruf:
    Audi-Gewinn oder Bargeld bis zu 25.000 Euro bei Anruf unter der Nummer 0900-3080810
    Hätte mich gefreut, wenn's wahr gewesen wäre, aber kam mir doch suspekt vor ---warum muss ich erst zurückrufen? --warum braucht man noch Angaben zu mir, wenn man schon die Telefonnummer weiss? ----, deshalb hängte ich mich ins Internet und so kam ich hierher!
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    Mamanett
    Kann ich das bei der BNA melden, weil die ohne Nummer angerufen haben?? So lange man nicht die angegebene Nummer anruft, passiert einem ja nichts (Kosten mäßig gesehen)-
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    steinix
    hi, auch ich habe heute ein Audi-Cabrio im Wert von 25 TEUR gewonnen ;-))). Ich kann aber nicht ganz verstehen, daß sich die Polizei/Staatsanwaltschaft so schwer tut, diese Gauner zu erwischen.
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    Jakuschew
    Tach zusammen.

    Hatte gestern auch einen Anruf: AUDI gewonnen oder 25.000.-
    Da waren mir die Klinkenputzer doch lieber. Denen konnte man gleich in die Fresse hauen. ;-))
    Werde mich ebenfalls an die BNA wenden.
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    federico
    > Kann ich das bei der BNA melden, weil die ohne Nummer angerufen haben??

    Weil Du ohne übermittelte Anrufernummer den ANRUFER nicht identifizieren kannst, kann eine Meldung bei der BNetzA nicht dazu führen, daß die BNetzA gegen den Inhaber der Rufnummer, von der aus Du angerufen wurdest, wegen "rechtswidriger Nummernnutzung" vorgehen könnte.

    Dagegen solltest Du UNBEDINGT die Dir als Rückrufnummer genannte 0900-3080810 melden ( strenggenommen solltest Du die Umstände schildern, unter denen diese 0900-Rufnummer Dir gegenüber benutzt wurde. )

    Die BNetzA muß sich dann überlegen, ob sie unter den geschilderten Umständen eine "rechtswidrige Nutzung" der 0900-Nummern erkennen will.  ( Und ab wann sie eine "gesicherte" Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung haben will, als Voraussetzung für Verbotsmaßnahmen gemäß § 67 TKG ). Als "rechtswidrig" will die BNetzA die Nutzung einer 0900-Nummer im Rahmen eines "unzulässigen Wettbewerbsverhaltens" ansehen.  UWG-widrig wäre es etwa, zu Werbezwecken

    - Telefonanrufe ohne Übermittlung der Anruferkennung durchzuführen,
    - bei genannten Rückrufnummern keine Preise anzugeben,
    - Telefonanrufe unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Angerufenen durchzuführen

    Eine wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit könnte darüberhinaus auch in den per Telefonkommunikation übermittelten Inhalten  begründet liegen:

    - Wettbewerbswidrig ist es, wenn der gewerblichen Zweck einer Wettbewerbshandlung verschleiert wird, ( etwa durch Vortäuschung einer Benachrichtigung über den angeblichen Gewinn eines Preises aus der angeblichen Teilnahme an einem angeblichen Preiswettbewerb )
    - wettbewerbswidrig ist es, mit der Mitteilung über bereits definitv gewonnene Preise zu werben,
    - wettbewerbswidrig ist es, wenn ein Unternehmer in Werbetelefonaten gegenüber Verbrauchern seine Identität verheimlicht/verschleiert.

    Die unter der 0900-3080810 übermittelten Inhalte könnten ebenfalls eine Wettbewerbswidrigkeit begründen:

    - wettbewerbswidrig wäre es, die geschäftliche Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit von Verbrauchern auszunutzen;

    - wettbewerbswidrig wäre es, mit der Teilnahme an Gewinnspielen zu werben und die Teilnahme daran von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig zu machen, sofern nicht das Gewinnspiel "naturgemäß" mit der Dienstleistung verbunden ist (  ist die "Mehrwert"-Dienstleistung zwangsläufig mit dem Gewinnspiel verknüpft, wenn Spielteilnehmer obligatorisch "zurückrufen" müssen? Nein, wenn genausogut eine normale Festnetz-Rufnummer als Rückrufnummer angegeben werden könnte ---> unulässige Verknüpfung von Spielteilnahme und Inanspruchnahme der Mehrwert-Dienstleistung )

    wetbewerbswidrig wäre es, darüber irrezuführen, daß die angeblichen "Gewinner" vor dem Erhalt der Informationen zu den Gewinnabruf-Modalitäten ( "Gewinn-Code", Gewinnanforderungs-Anschrift usw. )  zuvor an einer "Marketing-Umfrage" teilzunehmen haben.

    Die 0900-Inhalte könnten unter Umständen sogar eine STRAFBARKEIT begründen ( und damit dann erst recht die 0900-Nutzung als "rechtswidrig" erscheinen lassen )

    - Wegen Betrugs strafbar wäre es, Anrufern unter Vorspiegelung unwahrer Tatsachen zur Fortsetzung ihres kostenpflichtigen Anrufes zu verleiten,

    - wegen Lügenwerbung strafbar wäre es, mit unwahren, irreführenden Angaben den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken ( etwa wenn die behauptete "Auslosung" der Gewinner überhaupt nicht stattgefunden hat, oder wenn die ausgelobten (Haupt-)Preise in Wahrheit niemals ausgekehrt werden sollen, oder wenn zugesagte "Geldpreise" sich in Wahrheit nur als auf Dienstleistungen ( Wellness-Urlaube, Reisen, usw. ) anrechenbare Gutscheine entpuppen usw. )

    - wegen illegalen Glücksspiel strafbar wäre es, wenn dem Anrufer der Eindruck vermittelt würde, durch seinen "Einsatz" der Rückrufkosten eine Chance auf den Erhalt eines Preises zu erwerben, der vom Ausgang eines erst NACH der Leistung des Einsatzes erfolgenden "Zufallsereignis" abhängen soll.

    > So lange man nicht die angegebene Nummer anruft, passiert einem ja nichts (Kosten mäßig gesehen)

    Richtig ist: wenn Du die 0900 zurückrufst, die BNetzA jedoch (irgendwann) ein INKASSO-Verbot  wg. rechtswidriger 0900-Nutzung verfügt, dann "passiert" Dir zwar kostenmäßig nichts ( weil Dein Telefonanbieter Dir dann keine Rechnung schicken darf ).

    Unrichtig ist: wenn die BNetzA allen Telefonanbietern gegenüber ein Inkassierungsverbot verfügt, dann können die Beteiligten keine Beute aus dem massenhaften Missbrauch der mit dem Inkassierungsverbot 0900-Nummer machen.

    Richtig ist: solange Du nicht zurückrufst, können die Beteiligten keine von Dir erlangten Rückrfugebühren einheimsen und untereinander aufteilen.

    Richtig ist: alle an die Beutemacher geflossenen Gelder, die bei ihnen bis zur Zustellung der Inkassoverbots-Verfügung durch die BNetzA eingegangen sind, sind durch das Inkassoverbot nicht mehr "rückholbar".

    Richtig ist: die BNetzA kann eine Abschöpfung von Gewinnen nur/erst dann verfügen, soweit diese Gewinne NACH dem Zeitpunkt von Behördenmaßnahmen aus dem Verstoß gegen behördliche Anordnungen erzielt wurden.    

    > Ich kann aber nicht ganz verstehen, daß sich die Polizei/Staatsanwaltschaft so schwer tut, diese Gauner zu erwischen.

    Die Strafverfolgungsbehörden wollen den gewieften Hintermännern vielleicht zugute halten, daß sie haarscharf an der Grenze zur Strafbarkeit entlanglavieren? Vielleicht erscheint den Strafverfolgungsbehörden der Nachweis einer Strafbarkeit zu schwierig/aussichtslos/kostspielig, um letzlich aussichtslose Strafermittlungsmaßnahmen in die Wege zu leiten?

    Vielleicht ist der Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln verboten, wenn sie das Verhältnis von Kosten zu Nutzen der verantwortlichen Politik gegenüber nicht rechtfertigen kann?

    "Ermitteln verboten

    Hochkarätige Kriminelle können in Deutschland ungehindert agieren:  die Zahl der im großen Stil operierenden Wirtschaftskriminellen nimmt stetig zu. Die Polizei hingegen kann Kriminalität nicht mehr wirksam bekämpfen, sondern nur noch verwalten."

    Dahinter steckt Absicht: Die Ohnmacht der Polizei ist politisch gewollt."
    http://www.juergen-roth.com/ermittelnverboten.html

    f.
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    Swanie
    guuden,

    man glaubts net da versprechen die mir einen audi tt und gutgläubig wie ich bin rufe ich da natürlich an und ob man es glaub oder nicht: DIE HABEN MIR TATSÄCHLICH INNERHALB VON 3 TAGEN EINE EINLADUNG INS ATHLON BONN GESCHICKT UM MEINEN GEWINN IN EMPFANG ZU NEHMEN; FLUGTICKETS; UNTERLAGEN DES HOTELS; ALLES DABEI:

    nein war natürlich nur spass. wollte euch in eurem glauben erschüttern möp möp.
    jedoch wirklich unglaublich das solche machenschaften funktionieren. das einzige was mich daran ärgert das ich net selbst drauf gekommen und damit keine kohle verdiene. und sind wir mal ehrlich - jeder denkt so und schwärzt die nur an weil mans den nicht gönnt. klar das dass verarsche ist. also jeder jamba-penner der da anruft ist selbst dran schuld (mal abgesehen von den rentnern und kleinen kindern, da isses wirklich assi) und den ganzen minderbemittelten trotteln, meist jungendliche die ihr geld in handys und den damit verbunden rechnungen stecken. meist endet das in schulden von 50000€ im alter von knapp 20 jahren.


    ach übrigens die adresse des ladens der die verantwortung dafür hat findet ihr unter: "siehe unten"

     
    ------------------------------------------------------------------------------
          0900 - 3 - 080810      
        
    Diensteanbieter:


    Canarias Event Marketing
    Inh. A. Kok

    Avda.de Moya 10 CC Nilo 133
    35100 Playa del Ingles

    SPANIEN
        
        
    Datum der Zuteilung der Rufnummer:
    10.11.2008 ; 9:26 Uhr     

    -------------------------------------------------------------------------------
    • Caller: Canarias Event Marketing
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    Helmut
    Die BNA hat einen " Hauseigenen Verbraucherschutz " bei dem man sich über diese kriminellen Machenschaften beschweren kann.
    Tel.: 030 - 224 80 500 , werktäglich 9:00 bis 15:00 Uhr.
    Lt. tel. Auskunft der BNA in Bonn von heute---20.7.2009
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    Helmut
    Fortsetzung von gestern.
    Ich habe heute  -21.7.09-  mit der Hauseigenen Verbraucherschutz Hotline gesprochen. Es gibt im WEB ein Formular zum Ausfüllen.
    Siehe link. http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16441.pdf
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    W.H.
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    Helmut
    Aufgrund der Unmengen von Beschwerden
    siehe heutiger Newsletter der Bundesnetzagentur
    http://www.bundesnetzagentur.de/enid/76a6683a ... n_d2.html#17872
    Grüße in alle Richtungen
    Helmut in Schleswig Holstein
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    warpspace
    Die Ruf-Nr 0900 3 131 010 wurde von der Bundenetzagentur mit AZ Dort 21 MN 7373 am 14.07.2009 abgeschaltet. Ebenfalls abgeschaltet wurde die Ruf-Nr 0900 3 080810 des gleichen Betreibers am 9.7.2009.

    Sollten auf der Telefonrechnung trotzdem Gespräche mit obigen Ruf-Nr. auftauchen, bitte eine Kopie an die Bundesnetzagentur senden.
    Betreiber: Canarias Event Marketing, Avda.de Moya 10 CC Nilo 133, Playa del Ingles, Spanien
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    Andreas Krueger
    Ihre Nachricht vom: 07.11.2009
    Unser Zeichen: EB240739

    Missbrauch von Rufnummern

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir können Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur umgehend tätig geworden ist und die in der Anlage aufgeführten Rufnummern, die im Netz der Firma First Communication GmbH, Lyoner Strasse 15, 60528 Frankfurt, geschaltet war, bereits am 18.07.2009 abgeschaltet worden sind.

    Dem Netzbetreiber wurde ebenfalls untersagt, für Verbindungen über diese Rufnummern, eine Rechnungslegung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sowie diesbezügliche Gelder zu inkassieren. Den Zeitpunkt für den Beginn des Verbots für die Rufnummern können Sie der Anlage entnehmen.

    Bitte melden Sie sich, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Gespräche trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie uns eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

    Die Rufnummern sind der Firma Canarias Event Marketing, Avda.de Moya 10 CC Nilo 133, 35100 Playa del Ingles, Spanien, zugeteilt.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Bundesnetzagentur

    Aktenzeichen Dort 21 MN 7373
    Liste der am 18.07.2009 abgeschalteten Rufnummern
    (0)900 3 131 010
    (0)900 3 080 810


    Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen ab dem 14.07.2009

    --
    http://www.andreas-krueger.de/
    • Caller: Canarias Event Marketing
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    Flitzepee
    Herr Gözel, es heißt Unterlassungserklärung, bei Gericht Unterlassungsklage. Federico hat alles sehr gut geschildert. Zu allererst droht das Gesetz vom 29. Juli 2009 ein Ordnungsgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Und leider ist jedes Urteil ein Urteil wegen eines Einzelfall. Dann müßte es Grundsatzurteile geben. Und dann müßte, wie swanie trefffend schildert, die Dummheit ausgemerzt werden. Es ist aber vollkommen unnötig, politische Motive der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu unterstellen. Die Begründung wegen Geringfügigkeit trifft auch nicht zu, weil ja kein Straftatbestand gegeben ist. Dass oft auf allen Seiten Gradwanderungen stattfinden, ist auch klar. Ich habe meine erste Unterlassungserklärung gegen einen von mir angezeigten CC-Betreiber bisher erfolglos gemacht. Die Polizei hat flott und zügig ermittelt und die Staatsanwaltschaft hat eine Einstellung des Verfahrens geschickt. Den Betreiber habe ich aber an der Kandare. Außerdem sind im ausland befindliche CC-Betreiber an andere Gesetze gebunden, die viel freizügiger sind. Aber BAKOM und Comlot in der Confoederatio Helvetica arbeiten sehr gut und ich bin zufrieden; der Strudel der Anrufereien ist versiegt. Eine Meldung von Sechsen liegt noch bei der Bundesnetzagentur in Deutschland, einige habe sich durch Nummernabschaltung erledigt. Vielleicht nutzt das Flügelschlagen was und man kommt auf eine black list, wenn es so was geben sollte.
    Frohe Weihnachten!

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