06994945910
Report a phone call from 06994945910 and help to identify who and why is calling from this number.
- Looserdulcinea
die Mail ist aber angekommen. - vollopfer@ ela
kannst du mir das gutachten über die zahlungen mailen ??
peterb1970@gmx.at - HeritusIn dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
HERITUS AG & Co. Immobilienverwaltung KG
vertr. d. d. pers. haftende Gesellschafterin HERITUS AG
diese vertr. d. d. GF Peter Buhrmann und Stefan Helmbrecht
Lachnerstr. 13, 68161 Mannheim
- Schuldnerin -
wird am 08.12.2009 um 16:33 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet: (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen d. Schuldn. werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Thomas Kind, N 7, 11, 68161 Mannheim
bestellt.
Verfügungen d. Schuldn. über Gegenstände d. schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung d. vorl. Insolvenzverwalt. wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). D. vorläufige Insolvenzverwalt. ist nicht der allgemeine Vertreter d. Schuldn. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung d. Schuldn. dessen /deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
D. Schuldn. wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände d. Schuldn. ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände d. Schuld. geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den/die vorl. Insolvenzverwalt. über. D. vorläufige Insolvenzverwalt. wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Schuldnern d. Schuldn. (Drittschuldnern) wird verboten, an d. Schuldn. zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an d. vorl. Insolvenzverwalt. zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mannheim, den 08.12.2009
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
beim Amtsgericht Mannheim - Looser@heritus
kannst du mir das Übersetzen??? danke - CapellaHallo, und hier ist noch ein weiteres Opfer der Heritus / Areal-Connection. Ich hielt mich immer für einigermaßen clever, aber dieses Dreckspack ist so geschult, die verkaufen dir echt alles. Habe mir die Wohnung (oder besser das Gebäude, weil die arbeiten ja noch nicht angefangen haben) in Leipzig mal angeschaut und hatte danach eigentlich gar nicht so ein schlechtes Gefühl, aber jetzt ist natürlich alles am [***]. Mein Geld ist weg und meine Nerven gleich mit. Habe jetzt alle Beteiligten angeschrieben (Banken, Notar, Heritus) und habe am Montag einen Termin bei einem Anwalt für Immobilienrecht. Ich bin gespannt, wie das alles endet, aber ich denke, wenn sich ein paar Leute zusammentun, kann man mehr erreichen als alleine. Wer also möchte, kann sich ja bei mir melden unter Capella68@web.de
- Ela@ vollopfer
tut mir leid geht leider nicht, Anwalt untersagt dies. - CapellaAch ja und dieser Notar Sauer, diese besch*****ne Mitternachtsnotar, der am Samstag mittag arbeitet und vor Nervosität geschwitzt hat wie die Sau, den versuche ich vielleicht auch noch irgendwie zu strietzen, denn der ist seiner Notarpflicht nicht nachgekommen, was ich natürlich erst alles herausbekommen habe, als es schon zu spät war.
- Sum@ eine Mitfühlende
solltest dich besser informieren;
das Rothchen stellt Leute ein und bezahlt sie nicht,
mietet Räume und bezahlt sie nicht,
kurz: lebt auf Kosten anderer. Wie so ein Parasit. - LooserCapella,
laut meinem ersten Gespräch mit meinem Anwalt sieht es sehr schlecht aus noch Geld zu bekommen. - Capella@Looser
Hast du eine eMail-Adresse, unter der ich dich erreichen kann? - LooserCapella,
ja, Vahlde@web.de - Capella@Looser
habe dir eine Mail geschickt. Hast du die bekommen? - auch ein Opfer - Mwikinger2002@Looser,
sicherlich wird man kaum noch von der Heritus Geld bekommen können. Daher sollte man schauen, ob es nicht einen Zusammenhang zwischen der Darlehnbank und der Heritus es gibt. Evtl. kann man die Bank in die Pflicht nehmen.
Und gegen die Verbrecher Strafanzeige erstatten wegen des Verrdachts auf Betrug - Looser@capella
kann ich nicht sagen, bin noch auf der Arbeit. Kann es erst später überprüfen. - auch ein Opfer - Mwikinger2002@Capella
Über wechle Bank läuft denn ihr Darelehen? Etwa auch über der Deutschen Bank in Mannheim? Sollte der Ansprechparnter bei allen immer der selbe sein, kann man davon ausgehen, das die Heritus mit der Deutschen BAnk zusammen gearbeitet haben. Wenn dies der Fall ist könnte man an die Bank gehen - Looser@auch ein Opfer - Mwikinger2002
es scheint mehere Banken zu geben, meine war die Gmac-RFC Bank. - Capella"Meine" Bank ist die ING-DiBa. Ich bin mal gespannt, wie die reagieren. Habe Ihnen schon in Aussicht gestellt, dass ich pleite bin und die erstmal kein Geld mehr von mir sehen.
- auch ein Opfer - Mwikinger2002Mit dem Einstellen der Zahlungen wär ich vorsichtig. Ruckzuk könnte es passieren das dann die Zwangsversteigerung ansteht. Lassen Sie sich in der hinsicht von nem Anwalt beraten
- runningman@ looser
Ich habe Dir gerade eine Email geschrieben. Man kann wirklich nur jedem raten Strafanzeige zu stellen, ich persönlich werde das tun. Was ich mir nicht erklären kann wie Gelder von Notaranderkonten zweckentfremdet werden konnten und nicht für die Sanierung verwendet wurden. Gerade deswegen werden ja Notare bei diesen Bauträgerfinanzierungen verwendet. - runningmanBetreff Kündigung von Immobiliendarlehenverträgen durch den Kreditgeber (Bank):
Der Kreditgeber kann nun den Immobiliendarlehensvertrag wegen Zahlungsverzug nur kündigen wenn:
Der Kreditnehmer mit mind. zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise
und
mit mind. 2,5% des Nennbetrages des Darlehens
in Verzug ist (§ 498 Abs.3 BGB).
Merke: Diese Eingrenzung des rückständigen Betrages gilt nur für Darlehensverträge, die nach dem 18. August 2008 geschlossen wurden oder wenn das Vertragsverhältnis nach dem 18. August 2008 vom Kreditgeber übertragen worden ist (Artikel 229 § 18 Abs. 1 EGBGB). Wurde der Darlehensvertrag bis zum 18. August 2008 abgeschlossen, ist der rückständige Betrag nicht durch § 498 BGB geregelt, da damals § 498 Abs. 1 und 2 auf Immobiliendarlehensverträge keine Anwendung fand.