06994945910

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    runningman
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    Jane
    ach noch was über Amadeus. als dieser  den "Scheinkäufern" alles so einigermaßen erklärt hat, schöne Bilder des Objektes gezeigt hat und toll vorgerechnet (Prinzip: dasselbe beim Steuern sparen nur halt Bestandsobjekt, dasselbe wie denkmalgeschützet Ost-Immobilien)wollte der tolle Verkäufer alles gleich Dingfest machen und zum Notar! Der hatte echt die "beglaubigte Abschrift" bei den Scheinkunden dabei! Völliger Irrsinn! Die Bilder wurden so schön präsentiert, dass aber der Hintergrund nicht zu sehen war, dass heisst das Kamerateam ist dann alleine zu dem Objekt gefahren um es zu begutachten, da der tolle Verkäufer ja nicht erschienen ist. Diese Mehrfamilienhaus ist schlecht vom Stand, Autobahn um die Ecke und und und.
    so wird hier in deutschland abgezockt, aber das ist ja schon im forum bekannt!
    Aber jegliche Infos sind immer gut!
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    Jane
    über AMADEUS wurde von HR3 Fernseh berichtet "MoneyMaxx"!
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    Jane
    und in ARD "Frontal" wurde dasselbe über AMADEUS bberichtet.

    zu Insider = Recht hast du !!!
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    lurinea
    ich sage es euch nun noch einmal...lasst endlich den steffen in ruhe...er hat euch nichts getan...lasst ihn endlich...und verdient euer geld ehrlich...und alles ist gut.
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    shark
    @lurinea:

    bitte hör auf zu trinken und nerv nicht mit deinem gesabbel.
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    littleMissSushine
    @insider
    dann müssen ja jetzt alle angst haben, dann werdet ihr armen opfer uns ja bald alles weg nehmen.hilfe ich werd sicher niemandem mehr die haustür aufmachen oder einschreiben entgegen nehmen!
    wenn ein angestellter egal ob geschäftsführer oder [***] vom chef haftet, dann müsste euch ja auch die putzfrau, der fahrer, die sekretärin und alle anderen das letzte bisschen geld geben.

    wenn ein geschäftsführer für irgendwelche anschaffungen oder erfüllungen persönlich bürgt, mag es vielleicht sein das er haftbar ist, egal ob gesellschafter oder nicht. aber sonst sicher nicht.
    wenn haftet ein geschäftsführen nämlich gegenüber den gesellschaftern und an die habt wiederum ihr euch zu halten!
    schonmal im gmbh gesetzt geblättert?
    ne weil wer einfach so nen kaufvertrag unterschreibt, ist auch zum googlen zu blöd.

    ach ja, ich wünsche einen sonnigen guten morgen :-)
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    Anti Roth
    @lurinea:
    Bist du seine Mama die ihn beschützen will? Egal wer du bist, dein Steffen soll seinen Verpflchtungen nachkommen und bei allen seine Schulden begleichen. Erst dann wird er in ruhe gelassen. Und wenn er nicht zahlt, wird er wirklich gejagt, so das er nachts keine Auge mehr zu machen kann.
    Achja, und ehrlich Geld verdienen, sag das mal deinem Steffen. Aber der hat ja nichts gelernt, deswegen ist er ja auch auf die schiefe Bahn geraten und verdient sein Geld mit Betrügereien. Aber, alles hat mal ein Ende :-)
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    Beobachter
    @Insider
    Seit wann haftet denn ein GF mit dem Privatvermögen. Sicherlich für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Und natürlich für Verfehlungen gegenüber der Gesellschaft, also den Gesellschaftern gegenüber. Aber nicht gegenüber den Geschäftspartnern der Gesellschaft, es sei denn er hat sich persönlich verbürgt. Dies ist bei Fremd-Geschäftsführern (nur GF, kein Gesellschafter) allerdings eher unüblich. Ungeachtet dessen unterliegt ein GmbH-Geschäftsführer den Weisungen der Gesellschafter. Dies ist ein Unterschied zum Aktienrecht. Ich weis nicht wer littleMissSunshine ist, aber zumindest hat sie offensichtlich Ahnung von gesellschaftsrechtlichen Zusammenhängen. Sie (Insider) scheinen sich ja sehr gut auszukennen. Dann sollten Sie aber auch die Hausaufgaben richtig machen und mal schauen, wann der GF Benz ausgeschieden ist. August 2008. Das sind ca. 1 1/2 Jahre vergangen. Wo soll den hier bitte schön eine Haftung konstruiert werden?

    Sie bezeichnen sich im Übrigen als Insider. Da stellt sich mir die Frage welche Interessen Sie hier verfolgen. Wenn Sie schon Insider sind.

    Damit wir uns richtig verstehen: Es ist sehr bedauerlich, was hier passiert ist und dass hier viele Wohnungen mitten in der Sanierungsphase stecken bleiben. Man weis derzeit aber auch nicht, ob der Insolvenzverwalter Baustellen weiterführt. Dafür wurde ja das Insolvenzrecht gemacht, im Gegensatz zum früheren Konkursrecht.

    Zum Thema Mietpool: Es ist ja wohl jedem klar (zumindest sollte es so sein), dass keine Hausverwaltung dieser Welt Wohnungen vermieten kann, die nicht fertig sind.
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    Tina
    schätze, seine Mama weis gar nicht was er so treibt.
    der lügt sie garantiert von vorne bis hinten an.
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    lurinea
    ihr herzlosen individuen...stellt mal vor euch würde jemand jagen...ihr seid nur arrogant und intrigant...aber typisch mensch.
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    Tina
    erzähl nicht so'n Mist !
    wenn jemand mit anderen [***] macht, ist dass Roth.
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    Jan
    ich habe gestern Maruhn getroffen, oh hilfe wie fertig und jämmerlich der aussieht :D --- traurige Gestalt ohne Selbsterkennungswert!!!

    genauso wie littleMissDummscheisse, hahaha ihr Affen!!! Ich lach mich schepp über euch.... :D
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    Insider
    Eine Verletzung der Antragspflicht wird als Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO bei vorsätzlicher Begehung (d. h. bei Kenntnis eines Insolvenzgrundes, vgl. dazu § 17 Zahlungsunfähigkeit, § 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit und § 19 InsO Überschuldung) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Unkenntnis der geschäftlichen Lage widerspricht den Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers, eine Straffreiheit bei solch fahrlässigem Handeln kann nicht beansprucht werden, § 15a Abs. 5 InsO.

    Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann sich der Geschäftsführer als Kaufmann mit dem Bankrott nach § 283 StGB strafbar machen, wenn er in verschiedenen, definierten Fällen den Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmanns zuwider handelt. Es droht Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Über § 14 StGB Handeln für einen anderen fällt der Geschäftsführer als Organ der GmbH unter diese Regelungen. Insbesondere die Verpflichtung zu ordnungsgemäßer Buchführung stellt hierbei den oftmals einzig beweisbaren, strafrechtlich relevanten Verstoß dar, wenn ein Verdacht auf Bankrott (§ 283 StGB) oder Untreue (§ 266 StGB) sich nicht beweisen lässt. Die Beweisbarkeit stellt die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig vor große Schwierigkeiten.

    Auch die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB kann sich für den Geschäftsführer als besonderes Problem darstellen. Schließlich muss nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit nicht unbedingt ausschließlich Gesellschafterinteressen nachgekommen werden, um mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht zu werden, sondern gerade in Verbindung mit steuerrechtlichen Aspekten ergibt sich ein echtes Dilemma: Der Geschäftsführer muss genau prüfen, ob er etwa die Umsatzsteuer in voller Höhe an das Finanzamt abführt und sich damit dem Vorwurf der Gläubigerbevorzugung aussetzt.

    Als letzter Punkt sei an dieser Stelle Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB erwähnt. Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsabgaben wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Gerade in einer Liquiditätskrise werden häufig nur die Nettolöhne an die Arbeitnehmer rechtzeitig, Arbeitnehmerbeiträge jedoch verspätet bzw. gar nicht gezahlt. Daraus ergeben sich schwer abwägbare zivilrechtliche Haftungsfragen.
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    Jan
    und Steffen Roth ist auch so´ne Leuchte, man man man Steffen wie grotenhässlich du bist :D lass dich mal erneuern du Schmarotzer!!!

    Sag deiner Mama endlich die Wahrheit über dich, ich würde mich schämen so ein Sohn zu haben!!!
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    Insider
    Unterlagen habe ich genug !!

    Noch Fragen ??
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    Beobachter
    @Insider
    Also dass Sie fleißig sind, haben Sie jetzt schon mal bewiesen. Allerdings sind ist mir noch nicht ganz klar, was dies mit meinem Beitrag zu tun hat.
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    merlon
    @beobachter

    Na ja, es liegt doch wohl auf der Hand, dass die von Insider angesprochenen Straftatbestände, wie übrigens auch Betrug i.S.d. § 263 StGB, Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB sind, so das der Täter jedem Geschädigten gegenüber persönlich haftet. Ich denke, das wollte Insider sagen.
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    manuel
    Ich möchte gerne nochmal auf Lady Gaga`s Punkt (Mitarbeiter der Heritus) zurück kommen. Wer hat Euch denn die Immobilien konkret verkauft und war mit Euch beim Notar? Waren das Mitarbeiter von Heritus? Meiner hat sich als solcher ausgegeben, aber ich finde ihn nicht auf der Heriuts, sondern bei ganz anderen Unternehmen:

    http://www.heritus.de/Die_Objekte/Produktlini ... st_in_Frankfurt

    http://www.hotfrog.de/Firmen/Haus-Perfect-Hausverwaltung-Joachim-Lerch

    Auch auf Seite 82 des Exposees Bolongarostraße sind ganz andere Personen abgebildet, die aber wohl nicht mal Mitarbeiter der Heritus waren, oder?

    http://www.heritus.de/Die_Objekte/Produktlini ... st_in_Frankfurt
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    Beobachter
    @merlon
    Das ist mir schon klar. Ich habe mich hier nur deshalb eingeschaltet, weil ich der Meinung bin, dass in diesem Forum sehr oberflächlich geschrieben wird.

    Ich kann halt nicht nachvollziehen, dass hier Polemik betrieben wird und auf Stammtischniveau Aussagen getroffen werden, die nur dazu geeignet sind, die eh schon total verängstigten HERITUS-Kunden noch weiter zu verunsichern. Mit solchen Aussagen wie "das sterben der h+b ist genauso absehbar wie das ende der heritus" ist doch niemandem gedient. Überhaupt diese ganzen Äußerungen über irgendeinen Fetz oder wen auch immer dient doch nur irgendwelchen ehemaligen Callcenter-Mitarbeitern, die ein paar hundert Euro verloren haben, sich abzureagieren und wichtig zu machen. Nicht zu vergessen die angeblichen Aussagen von Helmbrecht und Buhrmann. Das Thema ist zu ernst, als dass man hier Witzeinlagen bringen sollte. Ich beobachte (deshalb ja mein Name) die ganze Diskussion eine ganze Weile. Bei der ganzen Problematik geht es doch um viel mehr. Unfertige Wohnungen und verzweifelte Erwerber, die nicht wissen wie es weiter geht.

    Und da gehört es meiner Meinung auch dazu, mal eine (vielleicht auch bewußte) Falschdarstellung aufzugreifen.

    Es gab HERITUS ja etwas länger wie das letzte Jahr. Und in dieser früheren Zeit wurden ja auch Objekte fertiggestellt. Dass jetzt diese Probleme auftauchen hat sicherlich einen Hintergrund. Der kann aber nur in der früheren Vergangenheit liegen. Und da muss man auch mal fair sein und darf nicht jeden Namen in den Schmutz ziehen. Natürlich muss sich am Ende jeder verantworten, für das was er gemacht hat. Aber solch offensichtlichen Tatsachen darf man nicht verdrehen.

    Ungeachtet dessen stellt sich doch die Frage, was Insider mit solchen Aussagen bezweckt. Ein Insider ist üblicherweise Teil eines Systems, sonst wäre er ja kein Insider. Vielleicht hat er ja auch eine Rechnung mit jemandem offen. Wer weis. Vielleicht war es auch gar nicht so gemeint und nur unüberlegt.

    Und zum Thema Betrug: Hierzu bedarf es ja gewisser Handlungen. Und da darf man nicht vergessen, dass HERITUS eigentlich eine Bauträgergesellschaft ist/war, welche sich zu gewissen Leistungen verpflichtet hat. So läuft das üblicherweise. Das wäre die Sanierung und bezugsfertige Übergabe sowie vollständige Fertigstellung. Wenn hier jemand falsche Angaben gemacht hat, wird dies vermutlich kein Mitarbeiter oder GF/Vorstand von HERITUS gewesen sein. Ob man sich das zivilrechtlich wegen dem Thema Erfüllungsgehilfe anrechnen lassen muss ist ein Thema, nur strafrechtlich kann man doch niemanden für Taten anderer belangen. Oder kommen Sie in den Knast, weil Ihr Partner ein Auto geklaut hat? (ist keine Unterstellung, sondern nur als anschauliche Darstellung gemeint) Das darf man auch nicht vergessen.

    Was anderes wäre natürlich, wenn Kaufpreisraten nach MaBV abgerufen und nicht ordentlich verwendet wurden. Das wäre sicherlich der Geschäftsleitung von HERITUS anzulasten. Nur ist es doch wohl so, dass dies alles innerhalb der letzten Monate passiert sein muss. Wenn überhaupt.

    Es geht ja auch weiter mit dem Notar: Auch dieser wird ja hier angegriffen, obwohl keiner weis, ob er was falsch gemacht hat. Ein Notar wickelt den Vertrag ab und prüft die Auszahlungsreife von Kaufpreisen, kümmert sich um die einzuholenden Genehmigungen und stellt Anträge. Und da kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Der Notar bestätigt ja nicht den Bautenstand oder so was. Er prüft den ja auch nicht. Wie soll er auch. Irgend jemand hat ja einen Bautenstandsbericht erstellt und da muss ein Notar davon ausgehen, dass dieser in Ordnung ist. Und wer diesen Bautenstand feststellt müsste im Kaufvertrag zwischen Erwerber und Bauträger geregelt sein. So ist es zumindest üblich.

    Mir ist bewusst, dass meine Aussagen keiner hören möchte. Es ist ja auch viel schöner sich abzureagieren und das Stammtischniveau zu betreiben. Da fühlen sich am Ende des Tages alle besser. Es ändert aber leider nichts. Dies ist leider die Entwicklung unserer Gesellschaft und der "Geiz ist geil"-Einstellung. Am Ende gibt es bei uns keine Arbeitsplätze mehr und alle wundern sich. Aber das ist ein anderes Thema.

    Ich werde mich jetzt wieder auf das Beobachten konzentrieren und mich aus der Diskussion heraushalten.
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