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    Info
    Hallo Ralf, Vorsicht bei offenen Immobilienfonds. Anleger müssen über Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt werden

    Für eine anlagegerechte Beratung zu einer Kapitalanlage in einem offenen Immobilienfonds müssen Anleger grundsätzlich darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Investmentanteilen besteht. Wird diese Aufklärung nicht geleistet, wurde der Anleger nicht anlagegerecht beraten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13.02.2013 hervor (Aktenzeichen: 9 U 131/11). Das urteil bestätigte die Schadenersatzpflicht einer Bank gegenüber ihrem Kunden, dem zur Investition in offene Immobilienfonds geraten wurde.

    Aussetzungsrisiko mit Verlustrisiken für Anleger verbunden

    Für den Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel eine längst überfällige Entscheidung. „Jahrelang haben Banken und sonstige Anlageberater sich damit herausgeredet, dass es sich bei der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds um ein rein theoretisches Risiko handeln würde. Mit dieser Entscheidung ist jetzt klar, dass es sich bei der Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen um einen wesentlichen Umstand bei der Entscheidung zur Investition in einen solchen Fonds handelt.“ Wesentlich für die Entscheidung des Oberlandesgerichts war das mit der Rücknahmeaussetzung verbundene Liquiditätsrisiko für den Anleger. „Da dieses Risiko immer besteht und die Anleger im Falle der Aussetzung der Rücknahme nur über einen Verkauf an der Börse zu Geld kommen und aufgrund des unter dem Rücknahmepreis liegenden Kurses erhebliche Verluste hinnehmen müssen, hätten die Berater auf das Risiko hinweisen müssen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Der vom OLG bejahten Wesentlichkeit dieses Gesichtspunktes für die Anlageentscheidung steht nicht entgegen, dass die Rücknahmeaussetzung vor 2008 faktisch keine Rolle gespielt hat und sich in den wenigen Fällen der Aussetzung der Rücknahme keine größeren Kapitalverluste für die Anleger verwirklicht hätten.

    Entscheidung auch auf die Beratung durch nicht bankgebundene Berater anwendbar

    In Fällen, in denen Kunden durch ihre Bank oder Sparkasse zur Investition in offene Immobilienfonds vor dem 05. August 2009 geraten wurde, dürften die Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung dieser Beratungspflicht bereits gemäß dem zum 05. August 2009 aufgehobenen § 37 a WpHG a.F. verjährt sein. Chancen sieht Anwalt Nittel aber in den Fällen, in denen auch vor dem 05. August 2009 durch nicht bankgebundene Berater die Investition in offene Immobilienfonds empfohlen wurde. „Hintergrund ist, dass die entsprechende Verjährungsvorschrift nur für Banken und Sparkassen, nicht aber für nicht bankgebundene Vertriebe galt“, betont Nittel. Für diese Fälle schafft das Urteil des OLG Frankfurt zusätzliche gute Argumente. Auch jene Anleger, denen ihre Bank nach dem 05. August 2009 zur Anlage in offenen Immobilienfonds geraten hat, könnten gegebenenfalls gestützt auf dieses Argument noch Schadenersatz durchsetzen.

    Auch bei der Empfehlung von Immobilien-Dachfonds musste auf das Schließungsrisiko hingewiesen werden

    Neben der Beteiligung an offenen Immobilienfonds wurden zumeist sicherheitsorientierten Anlegern auch zur Investition in sogenannte Immobilien-Dachfonds geraten. Ob Allianz Flexi Immo, DWS Immoflex Vermögensmandat, Premium Management Immobilien Anlage, Santander Kapitalprotekt, LBB Statego Grund oder Santander Vermögensverwaltungsfonds, all diese Fonds investierten in offene Immobilienfonds. „In dem Maße, wie diese die Rücknahme von Anteilen aussetzten, kamen die Immobilien-Dachfonds nicht mehr an das investierte Kapital ihrer Anleger“, was zur Folge hatte, so Fachanwalt Nittel, „dass auch die Immobilien-Dachfonds ihrerseits aufgrund der massenhaften Wünsche ihrer Anleger, Anteile zurückzugeben, selbst zahlungsunfähig wurden und nun ihrerseits von der Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen Gebrauch machen mussten.“

    „Doch die mir bekannten Anleger wurden von ihren Beratern weder darauf hingewiesen, dass es bei den zur Geldanlage empfohlenen Immobilien-Dachfonds bereits zur Aussetzung der Rücknahme von Anteilen auf der Ebene der Zielinvestments, also jener offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, gekommen war, noch darauf, dass auch bei den Dachfonds selbst dieses Risiko bestand“, stellt Anwalt Nittel fest. Für ihn ein Verstoß der Berater und beratenden Banken gegen die Verpflichtung, den Anleger über die für ihr wesentlichen Umstände der empfohlenen Geldanlage zu informieren. Der Anlegeranwalt: „Das Urteil des OLG Frankfurt hat daher auch die Chancen der Anleger in Immobilien-Dachfonds, von ihren Beratern Schadenersatz zu erlangen, deutlich verbessert.“
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    Udo
    Da muss erst so viel schief gehen, bevor endlich mal reglementiert wird.

    DIHK löst Rätsel um nötige Erlaubnis für Vertrieb geschlossener Fonds

    Die Frage, welche Erlaubnis künftig für die Vermittlung geschlossener Fonds im Treuhandmodell nötig ist, verunsichert viele gewerbliche Finanzanlagenvermittler. Eine Anfrage von FONDS professionell ONLINE beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag bringt jetzt Klarheit.
    Das Leben als Finanzberater war früher bekanntlich deutlich einfacher. Die Aktienkurse stiegen, mit Anleihen ließ sich noch Geld verdienen – und der Beruf kam ohne wesentliche Regulierung aus. Doch diese Zeiten sind vorbei, und so löblich die Professionalisierung des Berufs auch sein mag: An manchen Stellen werfen die neuen Regeln mehr Fragen auf, als sie beantworten. Ein schönes Beispiel ist die Entscheidung, welche Erlaubnis ein gewerblicher Finanzanlagenvermittler eigentlich benötigt, wenn er seinen Kunden künftig geschlossene Fonds anbieten möchte.

    Ab Juli brauchen freie Finanzberater, die Fonds oder Beteiligungsmodelle vermitteln wollen, bekanntlich eine Zulassung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung. Erteilt wird die Gewerbeerlaubnis nur für bestimmte Produktkategorien: erstens Investmentfondsanteile, zweitens geschlossene Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft und drittens "sonstige Vermögensanlagen", zu denen etwa Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen zählen.

    Reicht die Erlaubnis für eine Produktkategorie aus?
    Auf den ersten Blick scheint die Frage klar: Wer geschlossene Fonds vermittelt, braucht eine Erlaubnis für die zweite Produktkategorie. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn Beteiligungsmodelle werden in zwei Formen angeboten: Anleger beteiligen sich entweder direkt – oder sie treten dem Fonds über einen Treuhänder bei.

    Wer geschlossene Fonds im Treuhandmodell vermittelt, dem reiche eine Erlaubnis für die zweite Produktkategorie nicht aus, argumentiert Dietmar Goerz, Rechtsanwalt der auf Kapitalanlagevermittlung spezialisierten Kanzlei GPC Law aus Berlin (FONDS professionell ONLINE berichtete). Denn das Vermögensanlagengesetz, auf das der neue Paragraf der Gewerbeordnung Bezug nehme, unterscheide zwischen "Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren" und "Anteilen an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen)". Daher sei für die Vermittlung von Fonds im Treuhandmodell eine Erlaubnis für die Produktkategorie "sonstige Vermögensanlagen" nötig. Die Folge seien nicht nur höhere Gebühren für die Erlaubniserteilung, sondern auch eine erweiterte Sachkundeprüfung und höhere Prämien für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

    Zwei Experten – zwei Meinungen
    Kaum hatte FONDS professionell ONLINE den Artikel ins Netz gestellt, meldete sich ein Leser. Goerz' Argumentation sei "völlig unzutreffend". Der Leser hatte den fraglichen Punkt schon im Februar mit seiner Industrie- und Handelskammer (IHK) geklärt, die IHK-Referentin hakte damals eigens bei der Finanzaufsicht BaFin nach und erhielt von dieser die Antwort, es spiele keine Rolle, ob der Kommanditist an den Anteilen eines geschlossenen Fonds direkt oder über einen Treuhänder beteiligt sei – eine Erlaubnis für die zweite Produktkategorie reiche in beiden Fällen aus.
    Goerz jedoch bleibt bei seiner Meinung: Die Rechtsansicht von GPC Law ergebe sich zweifelsfrei aus der allgemeinen Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des Paragraf 34f der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, teilte er FONDS professionell ONLINE mit.

    Neues Kapitalanlagegesetzbuch bringt Änderung
    Grund genug, bei der BaFin nachzuhaken. "Auf den ersten Blick scheinen beide Ansichten möglich zu sein", so ein Sprecher der Behörde gegenüber FONDS professionell ONLINE. Eine "abschließende Auslegung" in dieser Frage sei der BaFin allerdings nicht möglich, und zwar "mangels Zuständigkeit". In der Tat ist die Finanzaufsicht gar nicht zuständig, die Frage berührt schließlich das Gewerbe- und nicht das Bankrecht.

    Also ein letzter Versuch, die Frage endgültig zu klären – diesmal beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Mona Moraht, Leiterin des Referats Gewerberecht, antwortet prompt: Derzeit falle die Vermittlung von geschlossenen Fonds im Treuhandmodell tatsächlich unter die dritte Produktkategorie, Vermittler benötigen also eine Erlaubnis für "sonstige Vermögensanlagen". Aber nicht mehr lange: Ab dem 22. Juli, mit dem Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagegesetzbuches, gehörten solche Produkte genau wie geschlossene Fonds mit Direktbeteiligung zur zweiten Kategorie. Wer dann keine entsprechende Erlaubnis für diese Kategorie habe, sondern nur für die dritte, müsse sich eine solche Lizenz noch besorgen. Diese Auslegung sei allen Industrie- und Handelskammern kommuniziert worden, in den nächsten Tagen werde das Bundeswirtschaftsministerium außerdem eine entsprechende Handlungsempfehlung veröffentlichen.
    Das Leben als Finanzberater – früher war es wirklich deutlich einfacher.
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    Tanja replies to walter
    | 32 replies
    Hallo,

    So nun glauben wir auch, dass wir auf die Geldvernichtungsmaschine MANDAVI GROUP reingefallen sind. Die haben uns eine Finanzierung vorgerechnet, mit Steuervorteilen und allem Drum und Dran. Eine Wohnung, hoerte sich gut an. Nun sind die monatlichen Raten jedoch WESENTLICH hoer als ausgemacht, bzw. in der Berechnung vorgerechnet wurde. Wir versuchten fuer Wochen mit Herrn MANFRED CARLE einen Termin zur NEUBERECHNUNG unserer Kosten auszumachen, ohne Chance. \
    Das Angebot "Sie koennen uns bei Problemen jederzeit erreichen" haengt in der Luft. Nun haben wir eine monatliche Mehrbelastung von fast 300 EUR!!!
    Der neue Kundenberater HOLGER PEPLAU ist sogar eine Art VORSTANDSVORSITZENDER. Und nun heisst die MANDAVI GROUP ploetzlich MANDAVI UG???? Und letzte Woche haben wir versucht erneut anzurufen-Telekom teilte uns per Ansage vom Band mit, dass der Anschluss nichtmehr vorhanden sei...

    Gibt es hier in diesem Forum Leute, denen es auch so geht, und die dagegen vorgehen moechten? Wir werden die MANDAVI verklagen und anzeigen wegen Betrug und falscher Beratung!!!

    Zur Hoelle mit diesen Betruegern!!!!
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    nanni replies to Tanja
    | 24 replies
    Wann habt ihr gekauft?
    Welches Objekt?
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    Tanja replies to nanni
    | 23 replies
    Wir haben eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft in 2012. Im Januar 2012 hatten wir die ersten Gespraeche mit Frau Wolf von der Mandavi Group. Es ist eine Wohnung in Koenigs-Wusterhausen. Herr Carle hatte dann die Berechnungen gemacht und uns vorgelegt. Diese waren mit einem Eigenanteil von 66 EUR berechnet. Als die Finanzierung dann stand und wir alles unterschrieben hatten, war der Eigenanteil dann inklusive Steuervorteil jedoch wesentlich hoeher... Bis heute bitten wir um eine Neuberechnung, allerdings als wir hier im Forum gelesen haben, ist uns mehr oder weniger klar geworden, dass wir volle Kanne auf Betrueger reingefallen sind... Kann man dagegen vorgehen? Das alles kann doch nicht rechtens sein!!! Betrueger gehoehren angezeigt!
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    Dennis
    | 1 reply
    Hallo, mein Finanzberater hat mir geschlossene Immobilienfonds empfohlen und möchte mir etwas passendes raussuchen. Im Internet steht unterschiedliches. Mal wird es als sehr gut beschrieben, mals als schlecht..... Ich bin noch unschlüssig. Danke für Eure Meinung
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    schlankerwilli replies to Tanja
    | 22 replies
    laß dich doch bei Rechtsanwältin Binder in Stuttgart beraten. die hat schon vielen hier aus dem Forum geholfen. Vielleicht geht da noch was. übrigens, wie weiter oben steht, ist Mandavi nicht mehr in Stuttgart, sondern soll jetztt in Frankreich sein. Also zu Frau Binder. Viel Erfolg.
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    nanni replies to schlankerwilli
    | 21 replies
    Gute Idee. Rechtsanwältin Renate Binder hat schon mehre hundert Mandanten vertreten. Leider hat sie kein einziges Mal gewonnen. Ihre Gebühren von 2000€ - 3000€ haben die Mandanten trotzdem bezahlen müssen.

    Wer macht eigentlich mal etwas gegen diese Anwälte, die einem alles mögliche vom Pferd erzählen damit der Mandant auch motiviert ist die Anwaltsgebühren zu bezahlen.

    Die Gewinner sind nur die Anwälte und sonst niemand.

    Na schlankerwilli, bekommst du Provision für deine Binder Vermittlungen oder machst du das sogar in ihrem Auftrag?
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    schlankerwilli replies to nanni
    | 20 replies
    Ihr Statement zeigt, daß Sie keine Ahnung haben und offenbar auch nicht wirklich wollen, daß den Geschädigten geholfen wird. Ihr Beitrag erscheint mir sogar, richtig betrachtet, böswillig. Ich bin z.B. einer von denjenigen, denen von der Anwältin Binder geholfen wurde gegen diese Betrüger, ich bin raus aus der Falle, das hätte ich selbst nicht geschafft. Es bedurfte auch keines Prozesses, diese Betrüger haben schon gleich den Schw... eingezogen, als sie von meiner Anwältin Post bekamen. Und was Ihre Behauptung anbelangt, sie habe nichts gewonnen, ist auch das böswillig falsch. Aus den ausführlichen Gesprächen mit der Anwältin weiß ich, daß sie schon seit Jahren hinter diesen Leuten her ist, und z.B. schon gegen die Vorgänger Schwabenfinanz und Viskus Prozesse gewonnen hat. Es fragt sich also, was Sie in diesem Forum eigentlich für eine Rolle spielen? Ich habe gelesen, daß Sie einem Geschädigten Hilfe versprochen haben und Details über sein Objekt abfragten. Wer sind denn Sie, daß Sie hier Hilfe anbieten? Und dann gegen wirklich ausgewiesene professionelle Helfer stänkern. Meine Anwältin konnte sogar durchsetzen, daß die Verkäuferseite das Anwaltshonorar bezahlt hat. Soweit zu Ihrer Behauptung, die Anwältin würde nur Kohle sehen wollen. Na und, frage ich Sie, wenn sie gute Arbeit leistet. Offenbar sind Sie kein Anwalt. Jedenfalls kein erfolgreicher. Sonst müßten Sie sich nicht hinter einem nick verstecken.
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    baumi replies to schlankerwilli
    | 19 replies
    Hallo,
    wir sind auch geschädigte. Wir haben eine Wohnung in Leipzig gekauft. Damals über Fa. Viskus Rotebühlplatz Stuttgart. Als dann alles schief lief und wir eine Frau Wolf suchten stoßen wir auf Fa. Mandavi Group in der Theodor-Heuss-Str. 5 Stuttgart. Jetzt sind diese telefonisch auch nicht mehr zu erreichen weil sie umziehen. Kann uns jemand helfen wie sich die Firma jetzt nennt und wohin sie umgezogen sind?
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    jens replies to Dennis
    Hallo Dennis,

    Auch ich kann dir nicht dazu raten. Siehe Stiftung waren Test.
    Von 58 aktuell angebotenen geschlossenen Immobilienfonds fallen 40 durch. Nur 8 sind „befriedigend“, kein einziger ist „sehr gut“ oder „gut“. Bei der Untersuchung der Stiftung Warentest fielen 36 Fonds schon durch die Vorprüfung, weil sie aufgrund ihrer Konstruktion für Anleger viel zu riskant sind. Von den restlichen 22 Fonds sind weitere 4 „mangelhaft“. „Das Ergebnis ist für die Branche kein Ruhmesblatt“, heißt es in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest, in der die Untersuchung veröffentlicht ist.Von den 58 Fonds im Test genügten zwei Drittel den Grundanforderungen an ein solides Finanzkonzept nicht, weil sie z. B. Anlegern mehr als 20 Prozent ihrer Anlagesumme für Kosten der Fondsgesellschaft abzogen. Der beste Fonds der Untersuchung ist der „befriedigende“ FHH Immobilien 12 Studieren & Wohnen, mit dem man ab 50.000 Euro in Studentenapartments in Hamburg und Frankfurt am Main investiert.Allein im ersten Halbjahr 2012 investierten Anleger mehr als 733 Millionen Euro in langjährige geschlossene Fonds für Immobilienprojekte in Deutschland. Solche Fonds investieren in Büro- oder Wohnhäuser, Seniorenheime, Hotels oder Einkaufszentren. Anlegern, die sich mit Beträgen ab 10.000 Euro beteiligen, werden jährliche Ausschüttungen sowie ein attraktiver Schlussgewinn aus dem Verkauf der Immobilien zum Ende der Laufzeit in Aussicht gestellt. Doch eine Garantie dafür, dass die Anlage rentabel ist, gibt es nicht. Jeder geschlossene Fonds kann schiefgehen, wenn Mieteinnahmen geringer ausfallen oder Flächen leer stehen. Im schlimmsten Fall erhalten Anleger keine Gewinne, sondern müssen bis zur Höhe ihres eingesetzten Geldes für Verluste ihrer Anlagegesellschaft haften.Die Stiftung Warentest rät, nur dann in geschlossene Immobilienfonds zu investieren, wenn man vermögend ist und notfalls auch den Verlust der Anlage verkraften kann.Der ausführliche Test Geschlossene Immobilienfonds ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/geschlossene-immobilienfonds veröffentlicht.
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    fondsexperte
    Hallo nochmal,

    geschlossen Immobilienfonds sind noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Auch bei Schiffsfonds setzt dich das fort. Dr. Peters muss 14 Schiffsfonds in die Insolvenz schicken Obwohl alle Schiffe bis auf eines verkauft sind, muss der Fondsinitiator zum Amtsgericht. Das ist eine Folge zweier  GH-Entscheidungen vom vergangenen Frühjahr, sagt Dr. Peters.

    Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters wartet im Hochsommer mit heftigen Hiobsbotschaften auf. In der immer noch anhaltenden Krise in der Schifffahrt sind wirtschaftlich angeschlagene Schiffsgesellschaften nur noch schwer zu retten. Deshalb sah sich Dr. Peters gezwungen, für 14 Einschiffsgesellschaften beim zuständigen Amtsgericht deren Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Das erfuhr FONDS professionell aus Vertriebskreisen. Eine Rolle sollen dabei BGH-Urteile vom März 2013 gegen Dr. Peters bei zwei Schiffsfonds sein, wonach das Emissionshaus die Auszahlungen an die Anleger nicht zurückfordern darf. (FONDS professionell ONLINE berichtete).

    Durch die BGH-Entscheidungen werden die von den Anlegern zurückgezahlten Auszahlungen zu Forderungen, die sie gegen ihre Schiffsgesellschaften haben. Umgekehrt sorgen die Verbindlichkeiten der betroffenen Schiffsfonds gegenüber ihren Anlegern zu einer bilanziellen Überschuldung der betroffenen Gesellschaften. Durch diese gerichtlich bestimmte Entwicklung meldete Dr. Peters noch im April für sechs Schiffe Insolvenz an.

    Rettung nach Toresschluss gescheitert
    Diesmal sind gleich 14 Schiffe betroffen. "Ein letzter Rettungsversuch über einen Forderungsverzicht der Gesellschafter mittels einer formalrechtlichen Umwandlung ihrer Forderungen in Eigenkapital (sog. Debt to Equity Swap) scheiterte an dem durch das Insolvenzrecht eng gesetzten Zeitfenster und an der erforderlichen Umwandlungsquote von mindestens 95 Prozent", begründet der Fondsmanager die drastische Maßnahme. Bei sieben Gesellschaften hat das Amtsgericht Hamburg am vergangenen Freitag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für die übrigen sieben wird voraussichtlich morgen, Mittwoch, der Insolvenzantrag eingereicht.

    Betroffen sind die Gesellschaften der Containerschiffe MS Cape Sable (DS Fonds 41), MS Cape Natal (DS Fonds 43), MS Cape Race (DS Fonds 45), MS Cape Charles (DS Fonds 52), MS Cape Cook (DS Fonds 62), MS Wehr Mosel (DS Fonds 63) und des Produktentankers MT Cape Bear (DS Fonds 61). Die Schiffe wurden 1995 bis 1998 gebaut und in den Dienst gestellt. Die entsprechenden Fonds hat Dr. Peters im Zeitraum 1994 bis 1998 platziert. Mit Ausnahme des Tankers sind die Schiffe bereits verkauft. Anleger hatten bei den Emissionen insgesamt 90,1 Millionen Euro in diese Schiffe investiert.

    Investoren erleiden erhebliche Verluste
    Für die folgenden Gesellschaften steht der Insolvenzantrag unmittelbar bevor: MS Cape Bonavista (DS Fonds 27), MS Cape Brett (DS Fonds 28), MS Cape Byron (DS Fonds 36), MS Cape Spencer (DS Fonds 46), MS Cape Sorrell (DS Fonds 49), MT Cape Banks (DS Fonds 50) und MS Cape Campbell (DS Fonds 56). In diesen 1991 bis 1996 aufgelegten Beteiligungen haben Investoren zusammen 69,9 Millionen Euro investiert. Auch diese Schiffe sind nach entsprechenden Beschlüssen bereits verkauft.

    Durch die den Schiffsveräußerungen nachlaufenden Insolvenzen drohen die Anleger dieser 14 Schiffsgesellschaften unterm Strich einen großen Teil oder sogar das gesamte Eigenkapital zu verlieren. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen flossen bereits Auszahlungen, die die Fonds geleistet hatten, an die Schiffe zurück. Die noch bei den Investoren verbliebenen Kapitalrückflüsse werden nun aller Voraussicht nach die Insolvenzverwalter zurückfordern. Bis Ende 2011 beliefen sich die Auszahlungen der Gesellschaften laut Dr. Peters-Leistungsbilanz auf 18 bis 97,5 Prozent. Den monetären Verlusten stehen Steuervorteile bei der Zeichnung der Fonds durch Verlustzuweisungen gegenüber.
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    Nanni replies to baumi
    Nun gibt es wieder was Neues.
    Mandavi Group AG hat seine Räumlichkeit in der Theodor-Heuss-Straße 5 mit Mietschulden verlassen, deswegen die Liquidation in Frankreich.

    Die Pecunis AG wird laut Handelsregister noch immer von Frau Brigitte Carle geleitet, laut ImpressumiIst der Stuttgarter Schrottimmobilienpate Herr Andreas Kodsi Vorstand.      Sehr dubiose !!!!
    Müssen wir diesmal schon nach nicht einmal einem Jahr die Firma gegen die Wand fahren ?????
    Oder hat die Ehefrau von Herrn Manfred Carle keine Lust mehr ????
    Herr Holger Peplau wurde entlassen, die Telefonisten und AD`ler bekommen kein Geld.
    Nur noch 2 Aussendienstmitarbeiter (Herr Sixt, Herr Heidemann) und Übertischzieherin (Verkäuferin)Frau Andrea Wolf. Nicht zu vergessen Marketingleitung Frau Beate Kodsi (Ex von A.K.).
    Das Ende naht !!!!!!!!
    Mittlerweile wird auch nicht mehr Ferrari und Bentley gefahren, jetzt nur noch "AMG Mercedes und Porsche".
    Aber es wird schon fleisig an der nächsten Firma gearbeitet (Namenfindung, etc.), mehr dazu demnächst.


    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 742829     Bekannt gemacht am: 29.10.2012 12:00 Uhr

    In ().
    gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

    Neueintragungen

    24.10.2012


    Pecunis Aktiengesellschaft, Stuttgart, Satteläcker 19, 70565 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.09.2012 mit Nachtrag vom 23.10.2012. Geschäftsanschrift: Satteläcker 19, 70565 Stuttgart. Gegenstand: a. Die Herstellung von Konzepten für Kapitalanlagen, insbesondere für den Erwerb von Immobilien; b. Der Vertrieb und die Vermittlung von Immobilien; c. Die wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben; d. die Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und Sparverträgen; e. Die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene bzw. für fremde Rechnung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Carle, Brigitte, Stuttgart, *24.05.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2012).


    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 742829     Bekannt gemacht am: 18.02.2013 12:00 Uhr

    In ().
    gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

    Veränderungen

    14.02.2013


    Pecunis Aktiengesellschaft, Stuttgart, Satteläcker 19, 70565 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Hohenzollernstraße 1, 70178 Stuttgart.


    Impressum

    Pecunis AG
    Hohenzollernstr. 1
    70178 Stuttgart

    Telefon 0711/78281-0
    Telefax 0711/78281-330

    info@pecunis.com
    www.pecunis.com

    Vorstand: Andreas Kodsi
              

    Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
    Registernummer: HRB 742829

    Zuständige Erlaubnisbehörde nach § 34c GewO: Amt für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart,
    Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart

    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß
    § 55 Abs. 2 RStV:
    Andreas Kodsi,
    Hohenzollernstr. 1, 70178 Stuttgart


    https://whocallsme.com/~sys~/r/?eu=8SbvNmLzlmb1NWZw5yd3d3LvoDc0RHa
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    Ralf
    | 3 replies
    Hallo Dennis,
    Hallo Fondsexperte,

    das ist noch lange nicht alles. Wie geht es mit den offenen Immobilienfonds weiter?
    Immer mehr offene Immobilienfonds werden abgewickelt und die Anleger kommen nur schwer an ihr Geld. Hat die gesamte Branche ihr Vertrauen damit verspielt? Ein Verbot der Fonds scheint aber vorerst vom Tisch.

    Zumindest, wenn es nach der FDP geht. Fraktionsvize Volker Wissing stellte klar: "Es ist nicht Aufgabe der Politik, private Investoren vor transparenten und beherrschbaren Risiken am Markt zu schützen." Deshalb sieht er keinen Grund, neue offene Immobilienfonds zu verbieten, wie es ein Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums vorsieht. Der dürfte nun aber kaum noch unverändert im Bundestag verabschiedet werden. Dann dazu bräuchte die Koalition die Zustimmung der FDP.

    Das lässt der Branche Zeit zum Durchatmen. Dort war man gegen die Pläne des Finanzministeriums bisher regelrecht Sturm gelaufen. "Ein Verbot neuer offener Immobilienfonds würde viele Kleinanleger vom Immobilienmarkt ausschließen", kritisierte beispielsweise Thomas Richter, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands (BVI) nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfs im August. Demnach soll es künftig nur noch geschlossene Varianten mit einer festen Laufzeit geben.
    Weiterhin eine beliebte Anlageklasse

    Dafür gibt es aus Verbandssicht jedenfalls keinen Grund: Denn bei 19 der insgesamt 35 offenen Immobilienfonds bundesweit gebe es keinerlei Probleme, betont ein Sprecher des BVI. Sie machen mit 61,15 Milliarden Euro rund 70 Prozent des Gesamtvolumens aus. "Das Vertrauen der Anleger in diese Anlageklasse ist offenbar weiterhin vorhanden", ergänzt der BVI-Sprecher, "denn die Privatanleger haben in die offenen Immobilienfonds allein in diesem Jahr bisher insgesamt 2,5 Milliarden Euro investiert." Dazu dürften vermutlich auch die neuen Haltefristen beigetragen haben, die ab 2013 in Kraft treten (siehe Infokasten).

    Auszahlung bisher sehr schleppend
    Damit sollen Liquiditätsengpässe in Zukunft vermieden werden. An solchen Engpässen bei der Anteilsrücknahme scheiterten schon milliardenschwere Fonds wie der SEB Immoinvest und der CS Euroreal. Als nach einer Blitzöffnung zu viele Anleger an ihr Geld wollten, war das Schicksal der Fonds besiegelt. Sie werden wie viele andere Fonds derzeit abgewickelt.
    Die betroffenen Anleger müssen viel Geduld aufbringen. Denn ihre Gelder fließen nur in kleinen Beträgen im Halbjahresrhythmus an sie zurück, berichtet Sonja Knorr, Immobilienanalystin bei der Ratingagentur Scope.

    "Durch die Finanzkrise in die Schieflage geraten"
    Elf Fonds werden derzeit abgewickelt. Fünf weitere Fonds sind eingefroren und das Management muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren entscheiden, was damit geschehen wird. Es gebe eine tiefgreifende Marktbereinigung, erklärt Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg. Verteufeln sollte man offene Immobilienfonds deshalb seiner Meinung nach aber nicht: "50 Jahre lang haben sie alle Probleme überstanden und durch die Finanzkrise sind sie nun in eine Schieflage geraten. Da sollte man jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten."
    GESETZLICHE NEUREGELUNG AB 2013Haus mit Kette umwickelt und Vorhängeschloss
    Wer ab 2013 offene Immobilienfonds erwirbt und daraus pro Halbjahr mehr als den Freibetrag von 30.000 Euro abziehen will, muss eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren beachten. Für Beträge über dem Freibetrag gilt danach eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Fondsgesellschaften können ihrerseits in den Vertragsbedingungen eine Rücknahme lediglich zu festen Terminen vorsehen, beispielsweise nur einmal im Jahr.

    Das größte Problem war in seinen Augen, dass man institutionellen Anlegern erlaubt hat, ohne Ausgabeaufschläge in die für Privatanleger gedachten Publikumsfonds zu investieren und sie so als Geldmarktfonds zu missbrauchen. Durch die längeren Haltefristen wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein, glaubt er. Das macht die offenen Immobilienfonds in seinen Augen wieder zu einer sicheren Geldanlage.

    Eingefrorene offene Immobilienfonds (Quelle: BVI)
    Name des Fonds    Volumen    Bis wann muss eine Entscheidung fallen?
    SEB Immoportfolio Target Return    810 Millionen Euro    13. Juni 2014
    Kanam Spezial Grundinvest    342 Millionen Euro    2. Februar 2014
    CS Property Dynamic    289 Millionen Euro    Keine Auskunft
    SEB Global Property    272 Millionen Euro    7. Dezember 2013
    Degi German Business    225 Millionen Euro    29. November 2012


    Offene Immobilienfonds in Abwicklung (Quelle: BVI)
    Name des Fonds    Volumen
    CS Euroreal    5,33 Milliarden Euro
    SEB Immoinvest    4,82 Milliarden Euro
    Kanam Grundinvest    3,52 Milliarden Euro
    Axa Immoselect    2,34 Milliarden Euro
    Degi International    1,37 Milliarden Euro
    Degi Europa    749 Millionen Euro
    TMW Immobilien Weltfonds P    608 Millionen Euro
    Axa Immosolutions    300 Millionen Euro
    UBS (D) 3 Sector Real Estate    343 Millionen Euro
    Hansa Immobilia    308 Millionen Euro
    Degi Global Business    210 Millionen Euro
    Kanam US Grundinvest    200 Millionen Euro
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    BinAuchBetroffen replies to Ralf
    | 2 replies
    Hallo,
    ich bin auch eine Geschädigte (mit einer Immobilie). Ich bin in dieses Dilema über die Treublick Projektentwicklungsgesellschaft mbH in Nürnberg - mit einem Herrn Bauhus - geraten? Wer hatte Kontakt bzw. Gespräche mit dieser Firma? Ich suche einen Weg, aus diesem Sch.... rauszukommen.
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    Michael Ga replies to lina
    Hallo
    haben gegen skd bei Gericht gewonnen.
    Die gibt es jetzt aber nicht mehr.
    Möchte wissen wehr  Wüstenrot
    Finanziert hat.
    michael-gareiss@t-online.de
    Tel.06162/71986
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    erschüttert replies to BinAuchBetroffen
    | 1 reply
    Hallo

    Ich hatte mit diesem Mann auch zu tun.

    Denke er hat mich in den gleichen Schlamassel gebracht
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    Mandavi Geschädigte replies to Mandavi-Geschädigter
    | 2 replies
    Hi:-) Wir sind leider auch auf die Masche mit dem Steuern-Sparen reingefallen auf die Mandavi Group mit Herrn Manfred Carle und Holger Peplau (welcher ja jetzt Geschäftsführer von Serviskus ist). wir zahlen im Monat 270 EUR mehr als veranschlagt... und können uns das nicht leisten... Hilfe von der Mandavi Group? Gibt es nicht mehr, da es die Group nicht mehr gibt. Ein Brief kam von Mandavi Service UG aus Berlin, ja die können da nix mehr machen...Gehören nicht zum Rechtsgeschäft von der Mandavi Group...
    Wie bist Du da raus gekommen??? Danke schonmal...
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    Mandavi Geschädigte replies to baumi
    | 1 reply
    Hi, Du glaubst nicht im Ernst, dass man die je wieder findet? Wir versuchten krampfhaft mit Herrn Manfred Carle und Herrn Holger Peplau und Frau Andrea Wolf Kontakt aufzunehmen, vergebens... Umziehen? Die Firma wurde aus dem Handelsregister gelöscht! Wir sind sitzen gelassen worden!

    WARUM KANN MAN DIESEN BETRÜGER RING NICHT IN DIE LUFT GEHEN LASSEN? WIEVIELEN LEUTEN SCHADEN SIE NOCH??? KRIMMINELLE BETRÜGER!!!
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    baumi replies to Mandavi Geschädigte
    Doch wir haben sie gefunden!

    Pecunis AG
    Hohenzollernstr. 1
    70178 Stuttgart

    Telefon 0711/78281-0
    Telefax 0711/78281-330

    info@pecunis.com
    www.pecunis.com

    Herr Carle hat die Durchwahl 180

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